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F-Plan der Samtgemeinde Hollenstedt

08. Juli 2010 0 Kommentare

F-Plan Hollenstedt
Aufstellungsbeschluß oder 18 zu 6

Die Gaststube des Gasthauses Thiele in Emmen war gut besucht, als sich Ende April die 24 Mitglieder des Hollenstedter SG-Rates, dort einfanden.
Es galt über den Aufstellungsbeschluss des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Hollenstedt abzustimmen. Anfang 2008 hatten die Bürgermeister der 7 Mitgliedsgemeinden,zusammen mit ihren Ratsmitgliedern, über neue Flächen in ihren Orten beraten und abgestimmt.

Bis zu dem heutigen Zeitpunkt hatten zwei Experten aus landwirtschaftlicher und städtebaulicher Sicht über rd. 90 ha für Wohn- und 23 ha für neue Gewerbegebiete zu befindenund auszuwerten.
Die Träger öffentlicher Belange,wie u.a.BUND, NABU, HelmsMuseum und
Behörden: Hier, das Wasserbeschaffungsamt, der Landkreis Harburg und das Strassenbauamt, um nur einige zu benennen, hatten ihre Bewertungen eingereicht .Die Nachbargemeinden waren ebenfalls, schriftlich zu Wort gekommen
Die Räte hatten dieses alles zur Kenntnis genommen, Begehungen mit den beiden Planern und den zuständigen Verwaltungsfachleuten durchgeführt und in ihren Fachausschüssen, sowie in ihren eigenen Fraktionen darüber beraten.Nun musste über diese Aufstellung ein Beschluss gefasst werden.
In den komplizierten und gesprächsreichen Vorbereitungen mit allen Beteiligten, hatten diePlaner, in Zusammenarbeit mit der Verwaltung, die umfangreichen Flächenausweisungen erheblich reduziert. Immer wieder galt es dem Landschaftsschutz gerecht zu werden.
Die stärkste Fraktion in diesem Gremium,die CDU, mit 18 Räten, ließ in den vorhergehenden Beratungen allerdings die Planer hinsichtlich der begründeten Streichungen wissen, dass letztendlich sie, die Politiker, bestimmen würden, wie die Flächen zu behandeln seien. In den Augen der anwesenden SPD Fraktion allerdings verwunderlich, hatte man doch über 2 Jahre auf das Wissen dieser Experten vertraut und sie, entsprechend der ausgewiesenen Flächengröße, honoriert.
Dieser F-Plan umfasste nun schließlich um die 36 ha und dazu die Gewerbeflächen, die aus Sicht der Planer angemessen und vertretbar waren
Laut Raumordnungsprogramm, ist Hollenstedt schwerpunktmäßig das Zentrum der Samtgemeinde. Die Gliedgemeinden haben vorwiegend die Aufgabe das Zentrum zu unterstützen und Landwirtschaft und Naherholung zu sichern. Ansonsten sollte das Ziel sein, den Eigenbedarf an Wohnraum für die Einwohner abzudecken
Unter Berücksichtigung einer vorliegenden Statistik , welche voraussagt, dass in den kommenden Jahren das Bevölkerungsaufkommen ,gerade in den abgelegeneren Gemeinden, abnehmen wird, konnte die SPD nun diesem vorliegenden Vorschlag durchaus zustimmen.
Als es um die Fläche für die Vieh-Verladestation an der Hollenstedter Straße ging, war sich der gesamte SG Rat, zur Freude der anwesenden BI, noch einig. Auch der Ausweisung in der Gemeinde Halvesbostel konntedie SPD im Sinne der Planer, zustimmen.
Dann aber, hörte die Übereinkunft auf. Es ging heftig zur Debatte.
Flächen, die aus planerischer Sicht als ungeeignet erachtet herausgenommen worden waren, wurden, trotz der Einwände der Opposition, mit den Stimmen der CDU Mehrheit, kurzerhand wieder mit aufgenommen.Dieses Abstimmungsprocedere erfolgte für alle Glied-Gemeinden.
Wieder eingebracht wurden Flächen, deren 100 jähriger Baumbestand und Mittelpunkt des Ortes, mal eben, im Interesse einzelner, für die Bebauung Platz machen muß.
Flächen, die an der Autobahn ausgewiesen wurden,die mit Sicherheit bei Bebauung eines erweiterten Lärmschutzes bedürfen.Hier kündigte der Bund bereits in der Stellungnahme an,diese Kosten nicht übernehmen zu wollen.. Trotzdem,.. wieder hineingenommen.
Flächen, die ungeeignet sind,da sie den Artenschutz und die Gewässer gefährden wurden hineingenommen.
Flächen,die aus denkmal fachlicher Kenntnis heraus untersucht werden müssten wurden aufgenommen mit entsprechenden Folgekosten.

Auf Grund dieser Tatsachen und der Kenntnis, dass noch reichlich unbebaute Flächenausweisungen aus dem letzten F-Plan (erstellt 1998) vorhanden sind, sah sich die SPD nicht in der Lage, diesem durch die CDU wieder rückgangig gemachten, Änderungsbeschluss zuzustimmen.
Somit ergab die Abstimmung im SG-Rat 18 zu 6

Obwohl die Opposition, versuchte mit stichhaltigen Argumenten den reduzierten F- Plan zu unterstützen, war, mit den Stimmen dieser 6 Räte, nichts auszurichten.
Bis zum 31.7.2010 läuft die Auslegung des Beschlusses für jeden Bürger/in in der SG - Verwaltung einzusehen.Er /Sie kann sich informieren und schriftlich die Einwände vorbringen. In jeder Beziehung wäre es gut, diese Möglichkeit zu nutzen.
Schließlich wird sich auch der Landkreis noch einmal mit dem F-Plan befassen und der wird letztendlich auch noch seinen Einfluss geltend machen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 



 

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